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Informationen zum Erwerb von Eintrittskarten

Durch die ganzen elektronischen Ticketsysteme, sind wir in der Lage, eigentlich flächendeckend Tickets für ganz Deutschland und dem nahen Ausland zu verkaufen.

Leider ist es uns nicht möglich, über diese Systeme, Tickets zu reservieren. Es besteht lediglich die Möglichkeit diese Karten direkt auszudrucken, wenn der Kunde vor Ort bei uns bezahlt hat.  Ansonsten müßten wir für jede Karte in Vorkasse gehen und hoffen das die Karten abgeholt werden. Da dieses Risiko allerdings bei den heutigen Ticketpreisen und der geringen Vorverkaufsgebühr zu hoch für fast jede Vorverkaufsstelle ist, auf den Karten sitzen zu bleiben und diese Tickets auch nicht stornierbar sind, können wir telefonisch auch nur Auskunft darüber geben ob es denn überhaupt noch Tickets für die jeweilige Veranstaltung gibt. Der Rest liegt an der Flexibilität der Kunden.  

Der wichtigste Satz:

Beim Kauf von Eintrittskarten besteht gemäß § 312 b Absatz 3 Nr. 6 BGB kein Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht.  

Das heißt:

Kartenrücknahme nur bei Verlegung (Datum) oder Ausfall einer Veranstaltung!

Bei Unlust oder einer plötzlich auftretenden körperlichen Versehrtheit (so leid uns das tut), können wir wenigstens rechtzeitig versuchen die Tix in Kommission zu verkaufen, sofern sie bei uns erworben wurden. Dabei wird  die Vorverkaufsgebühr beim möglichen Verkauf allerdings nicht erstattet. Beim Komissionsverkauf trägt der Kunde das alleinige finanzielle Risiko.

Einige Info's zum Angebot von Eintrittskarten

Wir sind eine Vorverkaufsstelle in Darmstadt, deshalb bezieht sich unsere Angebotsliste von Veranstaltungen hauptsächlich und überwiegend auf den Großraum Rhein / Main / Neckar, sprich Veranstaltungen im Kreis von ca. 100 Km. Aber wir haben fast alles im Angebot. Alle Veranstaltungen, die wir im Verkauf haben, zu erfassen, würde den Rahmen unserer Homepage sprengen. Unser Angebot von Veranstaltungen geht weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beste Beispiele sind die Sommer Open Air's in Holland, Belgien,Italien, Spanien, Österreich, Skandinavien, Schweiz sowie auch die Festivals: Rock amRing/Park, Hurricane, Southside, Taubertal und viele andere große Events wie die Classic Open Airs der Arena di Verona / Italien, usw..... Genauso bieten wir auch Karten für Musicals in den Stuttgart, Hamburg, Köln etc... und auch Wien und Zürich oder London an. Einfach mal anrufen oder per Mail anfragen.

Vorverkaufsgebühren

Kein Mensch arbeitet natürlich umsonst, auch Ticketverkäufer nicht. Um leben zu können wird eine Vorverkaufsgebühr erhoben. Diese variiert meistens zwischen 10% und 15% bei Hardtickets und ist vorgegeben bei Tickets über die elektronischen Ticketsysteme. Leider entspricht diese aufgedruckte Vorverkaufsgebühr bei Computertickets fast nie der Realität, da sich Veranstalter das Recht einer Refundierung*, das heißt sie bekommen meistens mehr als die Hälfte der Vorverkaufsgebühr von uns zurück, einräumt. Waren früher 10 % vertraglich zugesichert, bleibt den Vorverkaufsstellen mittlerweile nicht mehr als 3 - 6% selbiger übrig. Bei einigen Veranstaltungen überlegen wir sogar, sie nicht mehr zu verkaufen, weil umsonst ist nur der Tod.

*Refundierung (Werbekostenzuschuss) - ist ein vom Veranstalter festgesetzter Anteil der Vorverkaufsgebühr, den die Ticketsystembetreiber an den Veranstalter, zu Lasten der Vorverkaufsgebühr, abführen mussen. Refundierungen werden vor allem bei aufwendigen und werbetechnisch kostenintensiven Veranstaltungen erhoben. Also für fast alles. 

Mindestalter für Konzertbesucher

Lt. den Bestimmungen des Jugendschutzgesetz dürfen Personen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer volljährigen, durch die Eltern schriftlich legitimitierten Aufsichtsperson, die Konzertveranstaltungen betreten.

Vorsicht bei Internetauktionen

Viele Veranstaltungen sind Dank ihrer Werbung und Attraktivität sehr schnell ausverkauft. Das machen sich viele Menschen zum Vorteil, um überteuert Karten per Internetauktion zu verkaufen. Dank der Blauäugigkeit der Käufer gelingt dieses fast immer. Die meisten Veranstalter halten mittlerweile aber fast immer ein größeres Kontingent an Karten zurück um diesem "noch legalen" Schwarzmarkt vorzubeugen, indem sie die Tickets in Staffeln, nach und nach in den Vorverkauf geben. Sich einfach mal an den offiziellen Vorverkaufsstellen erkundigen wirkt da oft Wunder und erspart bei einem Ausfall der Veranstaltung, die Rennerei nach dem investierten Geld und der Suche nach der Vorverkaufsstelle, von der diese Tickets stammen, da man nur dort den realen Kaufpreis erstattet bekommt.  

Insolvenzen

Veranstaltungsfirmen, für die wir über Ticketsysteme Eintritskarten vertreiben, laufen immer Gefahr, sei es durch unseriöse Machenschaften, Blauäugigkeit, Selbstüberschätzung, Dummheit oder einfach durch das fehlende Know How oder Kleingeld oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände zahlungsunfähig zu sein bzw. Pleite zu gehen. Da Geld aber bekanntlich die Welt regiert, wird natürlich kein Künstler, ohne Bezahlung, die vorgesehene Veranstaltung, stattfinden lassen. Auf gut Deutsch, die Veranstaltung fällt aus. Nun hat ja jeder in guten Glauben und Vorfreude die Tickets bei der Vorverkaufstelle seiner Wahl erworben und jene Vorverkaufsstellen sind dann natürlich auch die 1. Adresse um die besagten Karten zurückzugeben, um sein Geld erstattet zu bekommen. Das ist kein Problem, solange die Veranstaltung wegen Krankheit oder anderern Gründen (z.B. Naturkatastrophen, Todesfälle, Unfall etc.), abgesagt ist.

Bei einer Insolvenz gestaltet sich das natürlich wesentlich anders. Da die Vorverkaufsstellen die Gelder für die Tickets mit dem Veranstalter schon abgerechnet, sprich bezahlt haben und diese Gelder vom insolventen Veranstalter nicht zurückerstattet werden können, werden die Vorverkaufsstellen, die ja auch nur Vermittler der Karten sind, auch keine Gelder auszahlen. Nun wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, über den die geschädigten Kunden ihr Geld einfordern können. Leider ist da selten Aussicht auf Erfolg.

Wir werden auf dieser Seite nun Namen der betroffenen Veranstaltungen, des Veranstalters und des Insolvenzverwalters bekanntgeben, falls diese nicht wünschenswerten Fälle eintreten sollten.